Wir von www.stenziggroup.com erklären es Ihnen.

Das Hauptziel des Abschlusses einer Lebensversicherung ist es, ein Kapital zur Absicherung bei unerwarteten Situationen und die finanzielle Stabilität für den Versicherten und seine Familie zu gewährleisten. Siehe z.B. die DKV-Lebensversicherungen für Spanien.

Was bedeutet es, Begünstigter einer Lebensversicherung zu sein?

Wenn Sie eine Lebensversicherung für den Todesfall abschließen, ist der Begünstigte die von dem Versicherten für den Erhalt der Zahlung der versicherten Leistung im Falle des Ablebens bestimmte Person. Dabei gilt, dass jede Person Begünstigter einer Lebensversicherung sein kann, vorausgesetzt, der Versicherte hat dies so bestimmt, unabhängig davon, ob er mit dem Versicherten verwandt ist oder nicht.

Benennung der Begünstigten

Die Begünstigten können von dem Versicherten ausdrücklich (wenn der Versicherte sie mit Vor- und Zunamen benennt) oder allgemein (wenn der Versicherte keine konkreten Personen benennt, sondern nur deren Verwandtschaftsgrad angibt, z.B.: Kinder, Ehepartner, Erben, Neffen usw.) benannt werden.

Wenn der Versicherte die Begünstigten der abgeschlossenen Lebensversicherung weder allgemein noch ausdrücklich benannt hat, gilt die in die Police festgelegte Rangfolge, so wie sie in dem Anmeldeformular, das der Versicherte bei Abschluss der Lebensversicherung unterschreiben musste, und in der ausgestellten Bescheinigung erscheint. Laut dieser Rangfolge käme als Begünstigter an erster Stelle der überlebende Ehepartner in Frage. Falls es keinen gibt, sind die Begünstigten die überlebenden Kinder des Versicherten zu gleichen Teilen. Falls es keine Kinder gibt oder sie nicht mehr leben, sind die Eltern des Versicherten die Begünstigten (zu gleichen Teilen, oder der überlebende Teil in seiner Gesamtheit). Andernfalls wären die gesetzlichen Erben des Verstorbenen die Begünstigten der Lebensversicherung.

Die Benennung des oder der Begünstigten einer Lebensversicherung kann jederzeit ge- oder verändert werden, solange die Police in Kraft ist. Hierfür gibt es zwei Formen: durch schriftliche Mitteilung an den Versicherer oder Versicherungsmakler, oder durch einen ausdrücklichen Hinweis im Testament. Auch zu diesen Aspekten können wir von www.stenziggroup.com Sie beraten.

Allgemeine Benennung von Begünstigten

Wenn allgemein die Kinder benannt werden, werden darunter alle Nachkommen des Versicherten verstanden, die für das Erbe berechtigt sind, ohne jede Art von Ausnahme.

Wenn als allgemeiner Begünstigter der Ehepartner benannt wird, wird darunter die Person verstanden, die diese Stellung zum Zeitpunkt des Ablebens des Versicherten innehatte, und nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses der Lebensversicherung.

Verteilung der Entschädigungssumme bei mehreren Erben

Falls mehrere Begünstigte existieren, wird die vertraglich vereinbarte Leistung zu gleichen Teilen verteilt, es sei denn, der Versicherte hat eine konkrete Verteilung benannt. Wenn die Benennung allgemein zugunsten der Erben erfolgt ist, erfolgt die Verteilung im Verhältnis zu dem jeweiligen Erbteil, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.

Unter www.stenziggroup.com helfen wir Ihnen gerne. Ob Sie nun in Mallorca, Alicante oder Málaga wohnen – zögern Sie nicht, uns über die DKV-Lebensversicherungen in Spanien zu fragen.